Rückforderung Kick-Back-Zahlungen
Erste Bank und Bank Austria erhalten für die Vermittlung von Fondsprodukten Bestandsprovisionen (Kick-Back-Zahlungen) von den Fondsanbietern. Eine solche Zahlung muss nach dem Gesetz und nach gefestigter Rechtsprechung gegenüber den Kund:innen offen gelegt werden. Hat die Bank dies verabsäumt, müssen die Kick-back-Zahlungen nach Ansicht des VKI an die Kund:innen zurückgezahlt werden.
Der VKI bietet allen betroffenen Konsument:innen, die vor 2018 bei der Erste Bank oder Bank Austria Fondsanlagen erworben haben, sich einer kostenlosen Sammelintervention anzuschließen.
Voraussetzungen zur kostenlosen Teilnahme
Teilnehmen können
- alle Verbraucher:innen, die Kund:in der Bank Austria oder der Erste Bank waren oder noch sind
- UND vor 2018 über eine der Banken in Fonds investiert haben.
Teilnehmen können auch Verbraucher:innen, deren Fonds bereits aufgelöst wurden.
Wichtig: Bei der Anmeldung müssen Sie uns eine Kopie eines Depotauszugs und die Entbindung vom Bankgeheimnis übermitteln. Bitte bereiten Sie die Unterlagen vor. Die Formulare zur Entbindung finden Sie hier:
Bei Fragen lesen Sie bitte Wichtige Hinweise - FAQs