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VKI-Sammelintervention: Rückforderung Kick-Back Zahlungen - Bank Austria und Erste Bank

Rückforderung Kick-Back-Zahlungen

Erste Bank und Bank Austria erhalten für die Vermittlung von Fondsprodukten Bestandsprovisionen (Kick-Back-Zahlungen) von den Fondsanbietern. Eine solche Zahlung muss nach dem Gesetz und nach gefestigter Rechtsprechung gegenüber den Kund:innen offen gelegt werden. Hat die Bank dies verabsäumt, müssen die Kick-back-Zahlungen nach Ansicht des VKI an die Kund:innen zurückgezahlt werden.

Der VKI bietet allen betroffenen Konsument:innen, die vor 2018 bei der Erste Bank oder Bank Austria Fondsanlagen erworben haben, sich einer kostenlosen Sammelintervention anzuschließen.
 

Voraussetzungen zur kostenlosen Teilnahme

Teilnehmen können

  • alle Verbraucher:innen, die Kund:in der Bank Austria oder der Erste Bank waren oder noch sind
  • UND vor 2018 über eine der Banken in Fonds investiert haben.

Teilnehmen können auch Verbraucher:innen, deren Fonds bereits aufgelöst wurden.

Wichtig: Bei der Anmeldung müssen Sie uns eine Kopie eines Depotauszugs und die Entbindung vom Bankgeheimnis übermitteln. Bitte bereiten Sie die Unterlagen vor. Die Formulare zur Entbindung finden Sie hier:

Bei Fragen lesen Sie bitte Wichtige Hinweise - FAQs